"Die Sprache ist die Kleidung der Gedanken." Samuel Johnson
Unser Team ist aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen in der Lage, Ihnen maßgeschneiderte Behandlungen für folgende Störungsbilder anzubieten:
Probleme des Spracherwerbs (Sprachentwicklungsstörungen, Verzögerungen der Sprachentwicklung oder Sprachentwicklungsbehinderungen), Störungen der Aussprache sowie Lese- und Rechtschreibschwächen
Periphere und zentrale Hörstörungen (auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen)
Angeborene Fehlbildungen im Gesichtsbereich, zentral-motorische Körperbehinderungen, Syndrom-Erkrankungen
Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
Schädel-Hirn-Verletzungen und neurologischen Erkrankungen, wie beispielsweise Schlaganfall (Apoplex), Morbus Parkinson, Multiple Sklerose (Aphasie/Dysarthrie/Sprechapraxie)
Hohe Stimmbelastung bei berufstätigen in Sprechberufen (z.B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, Sänger/innen) oder bei bereits bestehenden Stimmstörungen mit organischer und funktioneller Ursache (Dysphonie/Dysodie)
Neurogene Schluckstörungen (Dysphagie)
CMD (Cranio-mandibuläre-Dysfunktion)
Ihr Weg zur Behandlung
Eine logopädische Therapie kann von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen per Rezept verordnet werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Therapie in voller Höhe.
Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (derzeit 10 % des Honorars plus 10 Euro Rezeptgebühr) selbst leisten, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Über besondere Ausnahmeregelungen informiert Sie gerne auch Ihre Krankenkasse. Fragen Sie dort einfach nach.